Black List, Negativliste & Schwarze Liste

GiroWeb FAQ für Gemeinschaftsverpflegung (GV) & Catering: Was ist eine Black-List?

GiroWeb erklärt:

Black Lists bzw. Negativ-Listen (oder auch schwarze Listen) stellen eine Art Filter dar, mit dem bestimmte Nutzer bzw. die ihnen direkt zugeordneten Identifikations-Medien von einem System ausgeschlossen (daher auch Ausschluss) oder deren Rechte eingeschränkt werden.

Im Gegensatz dazu dient eine White List / Positiv-Liste (oder auch weiße Liste) dem Einschluss bestimmter Personen bzw. der Nutzbarkeit der diesen zugeordneten Identifikations-Medien.

In der Gemeinschafts-Verpflegung (GV) kommen schwarze Listen / Black Lists zum Beispiel dann zum Einsatz, wenn Mitarbeiter einen Arbeitgeber zwar offiziell verlassen, jedoch ihren Mitarbeiter-Ausweis, der auch die Nutzung der bargeldlosen Kantine ermöglicht, noch nicht zurückgegeben haben.

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Synonyme & alternative Bezeichnungen

Die meisten Begriffe im Definitionsbereich Gemeinschaftsverpflegung und Catering werden – egal ob Fachtermini, Abkürzungen oder umgangssprachliche Beschreibungen – im Praxis-Alltag auch durch unterschiedliche Wortvarianten, alternative Schreibweisen oder bedeutungsgleiche Synonyme zum Ausdruck gebracht.

Synonyme & alternative Bezeichnungen sind u.a. Black List, Schwarze Liste, Negativ-Liste, Ausschlussliste, Sperrliste, Schwarzliste, Negative List und Blacklist. Hashtag: #blacklist #schwarzliste #sperrliste

GiroWeb Praxis-Info: Blacklist

Anwendungsbeispiele & Wissenswertes aus der GV-Praxis:



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