Was versteht man unter Take-away, Take-out oder To-go?
GiroWeb erklärt:
Take–away, auch Take-out oder To-Go, ist die Übersetzung von „Zum Mitnehmen“ oder „Zur Mitnahme“. Take-away steht gleichzeitig für den Abgabeort, von wo Kunden Speisen und Getränke mitnehmen. Das kann jede Art von Bar, Imbiss oder Restaurant mit Straßenverkauf sein.
In der Gemeinschafts-Verpflegung (GV) findet diese Verkaufsform hauptsächlich in der Zwischenverpflegung statt, also in einem Bistro, einer Kaffeebar oder einem Kiosk. Typische Artikel zum Mitnehmen sind in der Gemeinschafts-Gastronomie belegte Brötchen, Süßigkeiten und Kaffee.
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Links & Wissenswertes zur Definition von Take-away & To-go
Empfohlene GV-Artikel zu take-away bzw. zum-Mitnehmen
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Synonyme & alternative Bezeichnungen
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GiroWeb Praxis-Info: Zum-Mitnehmen
Anwendungsbeispiele & Wissenswertes aus der GV-Praxis:
- Kaffee ist nach wie vor der to-go-Klassiker (Wikipedia-Abbildung)
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