Sachbezug • Sachzuwendung • Naturallohn

GiroWeb FAQ für Gemeinschaftsverpflegung (GV) & Catering: Was ist Sachbezug?

GiroWeb erklärt:

Ein Sachbezug bzw. ein Naturallohn oder eine Sachzuwendung ist eine Einnahme in Form einer Sachleistung oder alternativ eines geldwerten Vorteils (zum Beispiel Personalrabatt im Werksverkauf oder ein Essenszuschuss). Ein solcher geldwerter Vorteil bemisst sich aus der Differenz zum realistischen Marktpreis am Abgabeort. Solche Sachbezüge bzw. Sachzuwendungen oder Naturallöhne sind wie steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln, falls die Summe der geldwerten Vorteile eine monatliche Freigrenze übersteigt.

In der Gemeinschaftsverpflegung kommt es häufig zu solch einem geldwerten Vorteil, in der Regel als abgestufte Bezuschussung für verschiedene Nutzer- bzw. Berechtigungsgruppen (zum Beispiel mit dem Rabatt-Höchstsatz für Auszubildende). Über das Berichtswesen der zugrundeliegenden Catering-Software können Arbeitgeber dann die gewährten Sachbezüge bzw. Sachzuwendungen oder Naturallöhne für die Empfänger über einen bestimmten Zeitraum ermitteln.

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Synonyme & alternative Bezeichnungen sind u.a. Sachbezug, Sachzuwendung, Sachleistungen, Naturallohn und Benefits in kind. Hashtag: #sachbezug #sachzuwendung #sachleistungen #naturallohn #benefitsinkind

GiroWeb Praxis-Info: Sachbezüge

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