Was bedeutet Allergenkennzeichnung?
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Der Begriff der Allergenkennzeichnung steht in der Gemeinschafts-Verpflegung (GV) bzw. in der Betriebs-Gastronomie (Business-Catering) und Schul-Verpflegung (Education-Catering) für die Auszeichnung von Allergenen in Lebensmitteln. Die Kennzeichnung von Allergenen muss den Vorgaben in der europäischen Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) entsprechen und ist in allen Mitgliedsländern in Europa seit Dezember 2014 verpflichtend. Dies bedeutet:
Für lose Ware gibt es in Deutschland auf Basis der Lebensmittel-Informations-Durchführungs-Verordnung (LMIDV) eine konkrete Regelung. Bei nicht verpackten Lebensmitteln – wie im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung – müssen schriftliche Informationen über Allergene vor dem Kauf in deutscher Sprache zugänglich sein – zum Beispiel in der Mensa / Kantine auf den Speiseplänen oder mittels Digital Signage, im Internet im Rahmen von Vorbestellsystemen am heimischen PC, oder auch App-basiert über mobile Endgeräte – damit sich Allergiker vor dem Essen informieren und absichern können.
Zu den sogenannten „Allergenen Vierzehn“ gehören: Glutenhaltige Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam-Samen, Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 mg pro kg oder l), Süßlupinen, Weichtiere. Auf verpackten Lebensmitteln müssen kritische Stoffe im Verzeichnis der Zutaten hervorgehoben werden (zum Beispiel durch farbliche Markierung).
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